Inhalt

Grunderwerbsteuer

https://www.ehk-chemnitz.de/steuernews/

Gesetzliche Grundlage

Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sind Grundstückserwerbe steuerfrei zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) und auch zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

Schwiegerkinder

Ausdrücklich im Gesetz erwähnt sind auch Grundstücksübertragungen zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern. Die Eigenschaft als Schwiegerkind hängt dabei nicht vom Fortbestand der Ehe ab.

Fazit

Erwirbt der Schwiegersohn das Grundstück, z. B. von der Schwiegermutter oder dem Schwiegervater, ist dieser Erwerb nach § 3 Nr. 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Gleiches gilt spiegelbildlich für die Schwiegertochter.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: Steve - stock.adobe.com

Über uns: Als Steuerberater mit Sitz in Chemnitz Zentrum stehen wir Ihnen neben der klassischen Steuerberatung auch in Sachen Unternehmensberatung, Lohnbuchhaltung und Gründungsberatung zur Verfügung. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich via Kontaktformular.

Erscheinungsdatum:

ehk Eberlein Holzhauer Kraatz Steuerberatungsgesellschaft mbH